Steuerklassen

Im deutschen Steuerrecht ist mit der Steuerklasse die Lohnsteuerklasse gemeint. Die Steuerklasse gibt an, wie viele Steuern ein Arbeitnehmer von seinem Lohn an den Staat abzugeben hat. Das deutsche Steuerrecht teilt hierfür in sechs verschiedene Steuerklassen ein, die sich vor allem nach dem Familienstand, aber teils auch nach der Höhe des Einkommens richten.

Die eigene Wahl der Steuerklasse steht nur Verheirateten zu. Alle anderen Personen werden einer Steuerklasse zugeordnet, sobald sie lohnsteuerpflichtig sind, sie also einen Lohn erhalten. Die Unterteilung in verschiedene Steuerklassen erfolgt aufgrund der Intention, niemanden zu benachteiligen beziehungsweise zu bevorzugen. Alles in allem sollen die Steuerklassen für mehr Gerechtigkeit bezüglich der Steuerabgabe sorgen. 

Grundsätzlich entscheidet der Familienstand des Arbeitnehmers darüber, in welche Steuerklasse dieser eingeordnet wird. Jedoch haben auch Beruf und Einkommenshöhe einen starken Einfluss auf die Einordnung. Diese Kriterien finden besondere Anerkennung in den Klassen 3-6.

Da der Staat die Familiengründung fördern möchte, werden verheiratete Personen durch das Steuersystem bevorzugt gegenüber alleinlebenden Personen. Solche werden in der Regel mit höheren Abgaben rechnen müssen. 

Auch Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende profitieren von Vergünstigungen. Hinter dieser Regelung steht der Gedanke, dass ein Familienleben teils sehr kostspielig sein kann und deshalb dies durch Steuererleichterungen ausgeglichen werden soll. Deshalb können diese Personen Kinderfreibeträge geltend machen und somit die zu zahlende Lohnsteuer reduzieren.

  • Steuerklasse 1

Die meisten Personen in Deutschland sind der Steuerklasse 1 zugeordnet. Etwa zehn Millionen Bürger fallen in diese Lohnsteuerklasse. Grundsätzlich werden hier alle nicht Verheirateten eingeordnet. 

  • Steuerklasse 2

Alleinerziehende aus der Steuerklasse 1 werden in die Steuerklasse 2 eingeordnet.

  • Steuerklasse 3

Arbeitnehmer, welche nicht dauerhaft getrennt von ihrem Partner leben oder Arbeitnehmer, bei denen beide Ehegatten im Inland leben, werden in Steuerklasse 3 zugeordnet. Zudem wird man hier eingeteilt, wenn der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht oder dieser zugestimmt hat, in die Steuerklasse 5 eingeordnet zu werden.

  • Steuerklasse 4

In Steuerklasse 4 fallen Verheiratete,  wo beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im Inland leben und diese nicht dauerhaft getrennt sind.

  • Steuerklasse 5

In Steuerklasse 5 kommen nur solche Arbeitnehmer, bei denen der Ehegatte in die Steuerklasse 3 eingeordnet werden kann. Die Ehepartner müssen sich bewusst für die Steuerklassenkombination 5 und 3 entscheiden und verheiratet sein. 

  • Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6 ist Personen vorbehalten, die einen Zweit- oder einen Drittjob haben, sowie Personen, die für ihren Hauptberuf eine andere Steuerklasse gewählt haben. 

Je nach Steuerklasse ist die Steuerlast geringer beziehungsweise höher. Ein Wechsel in eine andere Steuerklasse kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.