Die Begriffe netto und brutto sind wohl jeder Person, die schon einmal Geld verdient hat, ein Begriff.
Der Ausdruck “brutto” kommt aus dem lateinischen. Dieser stammt von dem Wort “brutus” ab, was so viel bedeutet wie “unrein”. Daraus lässt sich schließen, dass brutto der Betrag von einem Gehalt ohne Abzüge von Solidaritätszuschlag, Steuern und Sozialversicherungen ist, also der noch nicht angerührte und somit unreine Betrag.
Der brutto Betrag setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Zieht man bestimmte Anteile von dem Betrag ab, erhält man die reine bzw. eigentliche Größe. Dieser gereinigte Betrag wird als Netto-Wert bezeichnet. Brutto ist daher immer größer als netto.
Das Wort netto wird aus dem Italienischen abgeleitet und bedeutet das Gegenteil, also “rein”. Folglich ist das Nettogehalt der bereinigte Betrag abzüglich aller Steuern, Versicherungen und dem Solidaritätszuschlag.
Von großer Bedeutung sind die Begrifflichkeiten auch in der Buchhaltung. Wird von einem Bruttogewinn gesprochen, dann meinen Unternehmer den sogenannten Rohgewinn ohne steuerliche Abzüge. Beim Nettogewinn hingegen ist das exakte Gegenteil gemeint. Der Nettogewinn ist, wie auch bei einem Gehalt, der bereinigte Betrag, von welchem alle Kosten, Steuern und sonstige Ausgaben abgezogen worden sind.
Als Arbeitnehmer ist zu beachten, dass in aller Regel das Gehalt immer als Bruttobetrag im Vertrag angeführt wird. Steuerliche Abzüge und der Solidaritätszuschlag werden von diesem Betrag noch abgezogen. Der Betrag, welcher im Endeffekt auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen wird, ist das Nettogehalt. Beim Gehalt werden die Arbeitnehmeranteile der Lohnsteuer, der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer vom Bruttogehalt abgezogen.
Da Steuern und Abgaben immer vom Brutto-Einkommen und von Faktoren wie der Steuerklasse abhängen, fallen Nettogehälter ganz unterschiedlich aus.