Um ein Minimum an Lebensqualität zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einen Mechanismus entwickelt, welcher dies sicherstellen soll. Damit sich jeder Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland zumindest Essen, Kleidung, eine Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung leisten kann, hat der Staat ein sogenanntes Existenzminimum festgelegt.
Um zu garantieren, dass jeder Bürger über diesen Betrag verfügen kann, wurde der Grundfreibetrag geschaffen.
Die Idee des Grundfreibetrags ist, dass jeder, der Geld verdient, einen Teil seines Gehaltes im Jahr behalten darf, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Dieser Teil des Gehaltes ist der Grundfreibetrag. 2021 liegt dieser Betrag für Singles bei 9.744 Euro im Jahr also 812 Euro pro Monat. Ehepaaren steht der doppelte Betrag in Höhe von 19.488 Euro zur Verfügung.
Auch bei einem Verdienst von mehr als 9.744 Euro ist der Grundfreibetrag steuerfrei zugesichert. Wenn die Schwelle von 9.744 Euro überschritten ist, muss ab dem nächsten verdienten Euro eine Steuer auf weiteres Einkommen gezahlt werden.
Jedoch können von diesem Freibetrag einige Ausgaben abgezogen werden. Beispielsweise kann ein Unternehmer Kosten für sein Unternehmen absetzen oder ein Auszubildender Lehrbücher. Als Beispiel kann ein Handwerker, der in der Ausbildung 10.075 Euro verdient aber im Jahr 1.000 Euro für Lehrmittel ausgibt dieses in einer Steuererklärung angeben. Folglich fällt er unter die Mindestgrenze und muss diesen Betrag nicht versteuern.
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler automatisch zu. Somit muss weder ein Antrag gestellt noch eine Nachfrage oder Ähnliches beim zuständigen Finanzamt getätigt werden.
Um das Existenzminimum zu sichern, beschäftigt sich das Bundeskabinett alle zwei Jahre mit dem Thema und legt einen Bericht vor. Infolgedessen entscheidet die Politik, ob und wenn ja, wie stark der Grundfreibetrag erhöht wird. Als Grundsatz ist zu sagen, dass der Grundfreibetrag dann erhöht wird, wenn auch die lebensnotwendigen Dinge wie Essen teurer werden. Da eine solche Erhöhung der Preise aufgrund der Inflation der Regelfall ist, steigt der Grundfreibetrag regelmäßig an.