Gesetzliche Grundlagen

Ein demokratischer Staat wie die Bundesrepublik Deutschland finanziert sich im Wesentlichen über Steuern. Nach § 85 S. 1 Abgabenordnung müssen die Rahmenbedingungen für die Erhebung von Steuern gesetzlich festgelegt werden. Neben diesen formellen Gesetzen gibt es jedoch auch noch andere Rechtsgrundlagen des Steuerrechts. Diese sind Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien, die den Ermessensspielraum der Verwaltungsbehörden regeln. Außerdem ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte von großer Bedeutung. 

Zunächst ist das Grundgesetz als Rechtsquelle zu nennen. Hier sind vor allem die Regelungen der Art. 105 ff. GG von Bedeutung, welche im Bereich der Steuern zum einen die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bestimmt und zum andern finden sich in diesen Artikeln des Grundgesetzes die Regelungen über die Verteilung des Steueraufkommens und die Organisation der Finanzverwaltung. Ein Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenzen aus Art. 105 GG macht ein Gesetz verfassungswidrig. 

Neben den grundrechtlichen Regelungen sind einfache Gesetze im Steuerrecht von großer Bedeutung. Bei diesen ist zwischen formellen und materiellen Gesetzen zu unterscheiden.

Gesetze im formellen Sinn sind alle in einem verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommenen Gesetze des Bundestages bzw. eines Landtags. Typisch für das Steuerrecht sind Einzelsteuergesetze, wie etwa das UStG oder das EStG.

Gesetze im materiellen Sinne sind abstrakt-generelle Regelungen, die sich an eine Vielzahl von Personen richten und eine Vielzahl von Fällen regeln. 

Auch wichtig im Steuerrecht sind die sogenannten Rechtsverordnungen. Rechtsverordnungen ergänzen das formelle Steuergesetz. Solche werden von der Exekutive erlassen. Sie unterscheiden sich von einem formellen Gesetz nicht durch ihren Inhalt oder ihre Bindungswirkung, sondern durch das Organ, welches die Verordnung erlässt. 

Damit eine Rechtsverordnung wirksam ist, muss eine Ermächtigung in einem förmlichen Gesetz vorliegen. Diese Ermächtigung muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung bestimmen. Im Steuerrecht hat dies zur Folge, dass die wesentlichen Tatbestandsmerkmale im förmlichen Gesetz geregelt sein müssen. Bei Steuergesetzen muss also schon aus der Ermächtigung voraussehbar sein, was vom Bürger gefordert werden kann. Die Verordnung sollte also so ausgestaltet sein, dass der steuerpflichtige Bürger aus dieser Rechtsverordnung erkennen kann, welche Steuern er zu bezahlen hat. 

Weiterhin sind im Steuerrecht auch Satzungen, Verwaltungsvorschriften und internationale Steuerabkommen von großer Bedeutung.