Formelles und materielles Steuerrecht

Unter dem Steuerrecht werden sämtliche Rechtsnormen einer Rechtsordnung verstanden, welche sich im weitesten Sinne auf die verschiedenen Formen von Steuern beziehen.

Durch diese Vorschriften der Rechtsordnung werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bund, den einzelnen Bundesländern, den Kommunen als Vertreter der staatlichen Steuerhoheit sowie den Bürgern als natürlichen und juristischen Personen geschaffen und geregelt. Die Regelungen normieren, wer wann und wie viel Steuern zahlen muss, also wer dem Steuerrecht unterliegt.

Zu unterteilen ist das deutsche Steuerrecht in ein formelles und ein materielles Steuerrecht. 

Das materielle Steuerrecht ist ein Steuerschuldrecht. Die einzelnen Steuergesetze, wie beispielsweise das Einkommensteuergesetz (EstG), das Gewerbesteuergesetz (GewStG) oder das Umsatzsteuergesetz (UStG) regeln das besondere Steuerschuldrecht. Als besonderes Steuerschuldrecht wird die Steuerschuld angesehen, welche aufgrund der Erfüllung von besonderen Steuertatbeständen entstanden ist. In den §§ 33-77 der Abgabenordnung (AO) wird das allgemeine Steuerschuldrecht geregelt. Diese Regelungen sind nach § 1 Abs. 1 AO für alle Steuerarten anwendbar, sofern nicht das besondere Steuerschuldrecht eine vorrangige Sonderregel enthält. In den §§ 3-15 normiert die Abgabenordnung Definitionen, welche im gesamten Steuerschuldrecht anwendbar sind. 

Die Regelungen des Steuersubjekts und Steuerobjekts sind Teile des materiellen Steuerrechts. Darüber hinaus werden im materiellen Steuerrecht mögliche Steuerbefreiungen sowie die Bemessungsgrundlage und die Steuersätze für die einzelnen Steuerarten bestimmt.

Die gesetzlichen Grundlagen kommen zumeist durch förmliche Gesetze zustande. Förmliche Steuergesetze sind Rechtsnormen, welche durch einen Beschluss des zuständigen Gesetzgebungsorgans in dem verfassungsmäßig vorgeschriebenen förmlichen Verfahren zustande gekommen, ausgefertigt und verkündet worden sind. Die zuständigen Gesetzgebungsorgane sind auf Bundesebene der Bundestag und auf Landesebene der jeweilige Landtag. Die Regelungen über das Gesetzgebungsverfahren und die Verkündung sowie die Ausfertigung finden sich in den Art. 76-78 und Art. 82 des Grundgesetzes.

Bei förmlichen Steuergesetzen ist zwischen allgemeinen und besonderen Steuergesetzen zu unterscheiden. Allgemeine Steuergesetze sind alle Steuergesetze, welche sich nicht auf eine bestimmte Steuerart beziehen. Besondere Steuergesetze oder Einzelsteuergesetze hingegen beziehen sich auf bestimmte Steuerarten. Für jede der etwa 50 Steuern gibt es im deutschen Steuerrecht ein eigenes Steuergesetz.

Der formelle Teil des Steuerrechts umfasst und betrifft alle verfahrensrechtlichen Regelungen. Das formelle Recht dient der Durchsetzung des materiellen Steuerrechts.