Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts werden Steuergesetze ständig geändert, ergänzt, aufgehoben oder neu gefasst. Selbst für spezialisierte Anwälte kann es unter Umständen schwierig sein, den Überblick zu behalten. Die Menge an Einzelsteuergesetzen erschwert dies zusätzlich. Um Allgemeines und auf alle Steuerarten Anwendbares zusammenzufassen, wurde die Abgabenordnung (AO) eingeführt. In Kraft getreten ist das Gesetz bereits im Jahr 1977, seitdem wurde es aber mehrfach überarbeitet.
Die Abgabenordnung wird oft auch als ein steuerrechtliches Mantelgesetz bezeichnet. Sie beinhaltet Regeln, die für alle Steuerarten gelten. Somit müssen diese Vorschriften nicht in jedem einzelnen Steuergesetz extra angeführt werden. Die Abgabenordnung gilt für alle Einzelsteuergesetze. Insbesondere regelt die Abgabenordnung das steuerliche Verfahrensrecht.
Daneben sind auch Vorschriften der Steuerverwaltung für mehrere Arten der Steuer enthalten, welche von großer Bedeutung sind. Zudem sind die Legitimationsprüfung und die Kontenwahrheit im Finanzwesen über den § 154 AO geregelt.
§ 154 AO schreibt vor, dass niemand auf einen falschen oder erdichteten Namen zur Kontoanlage, zu Finanztransaktionen und zur Verwahrung und Verpfändung berechtigt ist. Aufgrund der Abgabenordnung erfolgt die Legitimationsprüfung und Identitätsfeststellung im Rahmen von Finanzgeschäften aller Art.
Die Abgabenordnung gilt als das elementarste Gesetz im deutschen Steuerrecht. Dies liegt daran, dass die Ausführungen des Gesetzes für alle Steuern, Steuerarten Steuervergütungen, die entweder vom Bund, den Ländern oder der EU verwaltet werden, gelten.
Insgesamt besteht die Abgabenordnung aus neun Teilen, die sich unterschiedlichen Themen widmen. Die Gliederung bildet den zeitlichen Ablauf des Besteuerungsverfahrens ab, sprich von der Abgabe der Steuererklärung über den Erlass des Steuerbescheids bis hin zum Einspruchsverfahren. Insbesondere die einleitenden Vorschriften sind dabei wichtig. In den ersten Vorschriften des Gesetzes werden grundlegende Begriffe definiert wie beispielsweise der Begriff der Steuer.
Alles in allem ist festzustellen, dass die Abgabenordnung ein Gesetz ist, welches auf alle Steuerarten anzuwenden ist. Die Einführung dieses Gesetzes erfolgte, um das komplizierte Steuerrecht zu vereinfachen. Wichtige Fragen danach, wann Steuern gezahlt werden müssen oder wie hoch diese sind und wann die Steuerschuld eintritt, werden durch dieses Gesetz beantwortet.
Jedoch bezieht sich das Gesetz auch auf die Verfahrensweise bei der Steuererhebung und auf ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Zudem normiert die Abgabenordnung auch Bußgelder und Strafen, welche bei Versäumnissen erhoben werden können. Auch Aspekte wie die Geschäftsleitung eines Unternehmens oder Niederlassungen und Zuständigkeiten der Finanzbehörden werden hier genau definiert.