Steuererklärung

Bürger und Unternehmen können mithilfe einer Steuererklärung Auskünfte über ihre Einkünfte übermitteln. Diese Auskunft hat an die zuständige Finanzbehörde zu erfolgen. Aufgrund der Steuererklärung kann die Höhe der zu zahlenden Steuern ermittelt werden. Folglich kann aufgrund einer Steuererklärung herausgefunden werden, welche Abgabe bezüglich der Einkommensteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags von dem Bürger beziehungsweise dem Unternehmen zu tätigen sind.

Die Angaben des Bürgers oder Unternehmens können sich auf die Einkünfte des vergangenen Jahres beziehen. 

Neben den steuerpflichtigen Einnahmen werden in einer Steuererklärung auch die Ausgaben, die zu einer Minderung der Steuerlast führen können, aufgelistet. 

Die Angaben werden von der zuständigen Finanzbehörde geprüft und nach einer Überprüfung der Steuererklärung erhält der Steuerpflichtige dann einen Steuerbescheid. Dieser Steuerbescheid ist das offizielle Dokument über die Berechnung. Aufgrund des Steuerbescheides ist zu erkennen, ob Steuern nachgezahlt werden müssen oder ob der Antragsteller eventuell sogar Geld zurückerstattet bekommt. Die Formulare, welche für eine Steuererklärung genutzt werden müssen, liegen beim Finanzamt aus. Die Erklärung kann jedoch auch über Elster abgegeben werden. Mit Elster ist eine Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet möglich. Einzelfallabhängig kann es sinnvoll oder notwendig sein, neben dem Erklärungsformular noch weitere Formulare einzureichen. Die sogenannten Anlagen zur Steuererklärung sind beispielsweise die Anlage Kind oder die Anlage AV für Riester-Sparer.

Um die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, muss diese bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt zugestellt werden. Zuständig ist jeweils das Finanzamt am Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Jedoch ist auch eine Verlängerung der Abgabefrist möglich. Eine solche Verlängerung tritt ein, wenn zur Erstellung der Steuererklärung ein Steuerberater hinzugezogen wurde. Bei einer Verlängerung verschiebt sich die Frist zur Abgabe bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Bei einer verspäteten Einreichung der Steuererklärung darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag berechnen. Von diesem Zuschlag ist abzusehen, wenn das nicht fristgerechte Einreichen entschuldbar ist. Die Höhe des Verspätungszuschlags darf 10 Prozent der festgesetzten Steuer nicht übersteigen. Der Betrag darf jedoch maximal bei 25.000 Euro liegen.

Um eine Steuererklärung abzugeben, ist die Steuer-ID notwendig. Weiterhin benötigt werden die Lohnsteuerbescheinigung und diverse Unterlagen, welche der Antragsteller über das Jahr sammeln sollte. Dazu gehören beispielsweise Belege und Quittungen.

Nicht jeder ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Verpflichtung tritt nur ein, wenn man dazu vom Finanzamt aufgefordert wird. Auch ohne eine Aufforderung kann eine Verpflichtung für bestimmte Personen gelten. Diese Personen sind Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Jedoch kann es sich auch ohne Pflicht zur Steuererklärung oftmals lohnen, das Formular auszufüllen und somit eine Steuererklärung zu tätigen.