Aufgrund der mehr als 40 verschiedenen Steuerarten ist das deutsche Steuersystem sehr komplex. Diese zu unterscheidenden Steuerarten werden in unzähligen Gesetzen und Richtlinien ausgeführt. Darin wird normiert, wer wofür und in welcher Höhe Steuern zahlen muss. Beispielsweise fallen für Arbeitnehmer andere Steuern an als für Unternehmer.
Grundsätzlich kann man Steuern in vier Bereiche kategorisieren. Diese sind
- Besitz-,
- Verkehr-,
- Verbrauch- und
- örtliche Steuern.
Jedoch ist auch eine andere Einteilung möglich. Beispielsweise kann auch nach der Ertragskompetenz in direkte und indirekte Steuern oder in laufende und zweckgebundene Steuern oder ähnliches eingeteilt werden.
Der Großteil des Steueraufkommens wird jedoch aus einigen wenigen Steuerarten generiert, weshalb nur auf die „wichtigeren“ Steuerarten eingegangen wird.
- Die Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist dazu da, um die Erträge von natürlichen Personen, also den deutschen Bürgern, zu bemessen. Die abzugebende Steuer richtet sich nach der Höhe des jährlichen Gesamteinkommens. Nach deutschem Steuerrecht basiert die Einkommensteuer auf einem Tarifmodell. Zunächst liegt eine steuerfreie Zone vor, der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent.
- Die Umsatzsteuer
Grundsätzlich fällt auf alle Produkte und Dienstleistungen, für welche eine Gegenleistung erbracht werden muss, eine Umsatzsteuer an. In der Regel wird diese Steuer auf den Endpreis des Produktes oder der Dienstleistung hinzugerechnet und somit an den Verbraucher weitergegeben, weshalb die Umsatzsteuer auch zu den indirekten Steuern zu zählen ist. Je nach Ware werden 7, 19 oder 10,7 Prozent auf den Netto-Warenwert fällig. Einige Waren oder Dienstleistungen sind sogar umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuer ist auch als Mehrwertsteuer im deutschen Sprachgebrauch bekannt.
- Die Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer bezieht sich ausschließlich auf Körperschaften und deren Einkommen. Der Tarif ist hier einheitlich gestaltet und liegt bei 15 Prozent vom jährlichen Gesamtertrag der jeweiligen Körperschaft.
- Die Gewerbesteuer
Bei inländischen Einkünften von Gewerbetreibenden kommt eine Gewerbesteuer zustande. Die Gewerbesteuer bzw. Gewerbeertragsteuer gehört zu den Gemeinde- und Objektsteuern. Der Steuersatz wird von der Gemeinde vorgegeben, in der sich die Betriebsstätte befindet.
Die wichtigsten sechs Steuerarten für Unternehmer erbringen in Deutschland knapp drei Viertel aller Steuereinnahmen. Neben den bereits aufgelisteten Steuerarten zählen zu diesen sechs noch
- die Lohnsteuer,
- die Einfuhrumsatzsteuer
- sowie die Einfuhrumsatzsteuer.
Dabei haben die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer mit Abstand das höchste Gewicht im deutschen Steuersystem. Als eine der wichtigsten Unternehmenssteuern gilt die Lohnsteuer. Diese ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sofern in einem Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese Steuerlast trägt allerdings nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer. Lediglich die Aufgabe, den anfallenden Lohnsteuersatz direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen und an das Finanzamt zu übermitteln, unterliegt dem Arbeitgeber.
Neben den angeführten Steuerarten gibt es bei den über 40 Steuerarten auch einige, welche für den Bürger gänzlich unbekannt sind. Beispielsweise wird eine Kinosteuer seit den 1930er Jahren erhoben. Der Kinobetreiber leitet diese an die Gemeinde weiter. Somit erhält die jeweilige Filmförderanstalt weitere 1,8 bis 3 Prozent der Filmeinnahmen. Auch Tanzsteuern oder Jagdsteuern sind den meisten Staatsbürger unbekannt.