Die Steuern lassen sich als eine Geld-Abgabe definierten, die keinen Anspruch auf Gegenleistung haben, §3 AO. Sie stellen somit eine Zwangsabgabe dar. Zweck der Erhebung von Steuern ist die Haushaltsfinanzierung des Staate als solche. Damit steht aber kein unmittelbarer Verwendungszweck im Vordergrund.
Das Steuerrecht regelt mithin die Rechtsbeziehung zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den natürlichen und juristischen Personen, welche diesen unterworfen sind. Durch diese Rechtsbeziehung werden für die Parteien Rechte und Pflichten begründet.
Das Steuerrecht lässt sich zum einen in formelles und materielles Steuerrecht unterteilen und zum anderen in allgemeines und besonderes Steuerrecht.
Während das formelle Steuerrecht lediglich die verfahrensrechtlichen Vorschriften für das Steuerrecht enthält, regelt das materielle Steuerrecht hingegen Steuerobjekte, Steuersubjekte, die Befreiung von Steuern, Steuersätze und auch die Bemessungsgrundlagen der einzelnen Steuerarten.
Das allgemeine Steuerrecht enthält solche Vorschriften, die allgemein für alle Steuerhalten gelten. Darüber hinaus wird durch das allgemeine Steuerrecht aber auch das Verfahren und das materielle Steuerrecht, welches einen allgemeines Charakter aufweist, geregelt.
Das materielle Steuerrecht der einzelnen Steuerarten steht jedoch vielmehr im Vordergrund des besonderen Steuerrechts. Darüber enthält das materielle Steuerrecht aber auch solche verfahrensrechtlichen Vorschriften, die für die jeweils einzelne Steuer gilt.
Als Quelle für steuerrechtliche Angelegenheiten lassen sich Steuergesetze, autonome Satzungen, supranationales Recht, Steuerrechtsverordnungen, Gewohnheitsrecht und das Doppelbesteuerungsabkommen anführen.
Die wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Steuerarten sind
- die Einkommensteuer,
- die Unternehmenssteuer,
- die Körperschaftssteuer,
- die Gewerbesteuer,
- die Lohnsteuer,
- die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
- und die Doppelbesteuerung.
Diese Seite sollen Ihnen die Grundzüge des Steuerrechts erklären und die Unterschiede der einzelnen Steuerarten näher bringen.